Ordnung der Benachrichtigung über den Aufenthalt von Ausländern in Thailand, für einen Zeitraum von mehr als 90 Tagen

Ordnung der Benachrichtigung über den Aufenthalt von Ausländern in Thailand, für einen Zeitraum von mehr als 90 Tagen

              Für Ausländer, die sich vorübergehend im Königreich Thailand aufhalten dürfen. Wenn Sie sich länger als 90 Tage im Königreich aufhalten, müssen Sie Ihren Wohnsitz alle 90 Tage den Einwanderungsbehörden melden. Wenn es in einem Ort oder einer Region eine Ausländerbehörde gibt, müssen Ausländer dies dem zuständigen Beamten dieser Behörde mitteilen.

              Das Verfahren für Ausländer, die sich länger als 90 Tage in Thailand aufhalten, kann auf verschiedene Arten erfolgen: Selbstanzeige, Benachrichtigung durch einen Bevollmächtigten, Zustellung einer Benachrichtigung per Einschreiben, Online-Benachrichtigung.

              Erforderliche Dokumente für Ausländer, die einen Aufenthalt in Thailand von mehr als 90 Tagen melden:

              Bei Selbstvorlage: Reisepass, ausreisende TorMor.6-Karte, Erhalt der Aufenthaltsmitteilung über 90 Tage (falls die Mitteilung über 90 Tage erfolgt), ausgefülltes TorMor.47-Formular mit Unterschriften. 

              Ausländer mit Wohnsitz in Bangkok können sich selbst benachrichtigen, aber ein Treuhänder kann einen Brief zur Benachrichtigung mitbringen an die Adresse: Immigration Division 1, The Government Complex Commemorating His Majesty the King’s 80th Birthday Anniversary, 5th December, B.E. 2550(2007)  Building B, South Zone, Chaeng Wattana Road, Thung Song Hong Subdistrict, Lak Si District, Bangkok 10210

              Abteilung für Benachrichtigung per Einschreiben. Dokumente: Kopie der Passfotoseite, Datum der letzten Einreise erforderlich, letzte Aufenthaltserlaubnis in Thailand, Kopie der Vorderseite der TorMor.6-Karte, Quittung für die Meldung eines Aufenthalts von mehr als 90 Tagen (falls der Bericht länger als 90 Tage zurückliegt), ausgefülltes TorMor.47-Formular mit Ihrer Unterschrift, frankierter Umschlag mit 10 Baht, adressiert an Sie. (damit die zuständigen Beamten Ihnen den unteren Teil des TorMor.47-Formulars nach Erhalt von mehr als 90 Tagen im Voraus zustellen können, zusammen mit dem TorMor.47-Formular für weitere mehr als 90 Tage im Voraus). Außerdem ist es erforderlich, die Unterlagen unter Punkt 1-5 in einem Umschlag beizufügen und vor Ablauf der Benachrichtigungsfrist (laut Zulassungsschein) 15 Tage im Voraus per Einschreiben zu versenden. Gleichzeitig muss der Ausländer die Meldebescheinigung aufbewahren und den Umschlag an die Einwanderungskontrollstelle im Wohngebiet des Ausländers adressieren.

              Bleibt ein Ausländer jedoch länger als 90 Tage, wird kein Antrag auf Verlängerung des Aufenthalts im Königreich gestellt. Jeder Ausländer, der sich länger als 90 Tage aufhält und den zuständigen Beamten seines Wohnorts nicht oder später benachrichtigt, muss sich selbst benachrichtigen und eine Geldstrafe von 2.000 Baht zahlen. Wird ein Ausländer trotzdem festgenommen, muss der Ausländer eine Geldstrafe von 5.000 Baht zahlen. Sobald ein Ausländer das Königreich Thailand verlässt, beginnt bei seiner Rückkehr in jedem Fall ein Rückwärtszählen von 90 Tagen.


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