Änderungen und Ergänzungen von Informationen über Ausländer in Thailand

      Die Ausländer, die in Thailand wohnen, müssen sich als Ausländer registrieren lassen, und sie müssen im Besitz eines Ausländerausweises sein, um ihre Identität und ihren Wohnsitz im Königreich Thailand nachzuweisen. Wenn sie jedoch die Dokumentinformationen ändern möchten, können sie einen Antrag auf Änderung stellen, indem sie die folgenden Dokumente vorbereiten;

1. Ausländerausweis

2. Reisepass oder Dokumente, die anstelle von Reisepässen verwendet werden

(Kopien von Seiten mit Fotos und persönlichen Informationen, Seiten der letzten 2 Ausreisen, letzten 2 Ausreisedaten, Seiten mit Anmerkungen)

3. Dokumente zur Erlangung einer Aufenthaltserlaubnis im Königreich Thailand (Kopien der Seiten 1 - 5, Kopien der letzten 2 Ausreisevermerke, Kopien der letzten 2 Reisedaten)

4. Halbkörperfoto, gerades Gesicht ohne Hut, Größe 4x6 cm, aufgenommen innerhalb von 30 Tagen, Anzahl 4 Fotos

5. Hausregister des Eigentümers, 1 Kopie (eine Kopie der Seiten 2 - 7, eine Kopie der Seite der letzten Aufenthaltsverlängerung, eine Kopie der Seite der Positionsänderung, eine Kopie der Seite über Aufgaben, Verantwortlichkeiten oder Arbeitsort)

6. Arbeitserlaubnis (falls vorhanden)

7. Antragsformular Thor Tor. 1, oder Antragsformular Thor Tor. 3

Der Bearbeitungsprozess ist in zwei Fälle unterteilt.

Im Falle eines Ausländers, der einen Änderungsantrag beim örtlichen Registerbeamten einreicht.

1. Ausländer reichen einen Antrag auf Änderung oder Ergänzung mit den erforderlichen Nachweisen darüber.

2. Nachweise und Originaldokumente, einschließlich Personalausweise werden überprüft.

3. Der Antragsteller wird mündlich ausführlich befragt. Anschließend wird das Protokoll der Verwaltungsabteilung 1, Einwanderungsabteilung 1, vorgelegt, um einen Verzicht auf die Berufskorrektur zu erwägen. Der Registrator kann die Änderung nach Tatsache genehmigen.

4. Nach Genehmigung durch den Leiter der Einwanderungsabteilung 1 werden die Verwaltungsabteilung 1 und die Einwanderungsabteilung 1, der örtliche ausländische Registerbeamte informiert, die Korrektur im Originaldokument sowie im Ausweis vorzunehmen.

5. Die Verwaltungsabteilung 1 und Einwanderungsabteilung 1 werden die gesamten Dokumente ändern, damit sie mit den Dokumenten des Registerbeamten übereinstimmen.

Im Falle eines Ausländers, der einen Antrag bei der Verwaltungsabteilung 1, Einwanderungsabteilung 1 einreicht.

1. Die vom Antragsteller eingereichten Dokumente und der Ausweis werden überprüft.

2. Die Aussagen von Ausländern werden im Detail überprüft.

3. Die Aussagen zusammen mit den Kommentaren dem Leiter der Einwanderungsabteilung 1 zur Prüfung und Anordnung vorlegen.

 


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