Beantragung einer Änderung der Visumart von Ausländern - um als Rentner zu werden, die das 50. Lebensjahr vollendet hat (Code O).

       Antrag auf Änderung der Visumart von Ausländern auf Rentner, die das 50. Lebensjahr vollendet hat (Code O). Es muss Unterlagen für die Beantragung des Visums oder die Änderung der Visumart vorlegen. Es wird nicht mehr als 90 Tage erlaubt. Der Antragsteller muss eine Restlaufzeit des Visums von mehr als 15 Tagen haben. Bei Überschreitung des Visums kann der Antrag nicht mehr gestellt werden.

Unterlagen für die Antragstellung sind wie folgt:

1. Formular TM.86, nur für Ausländer, die ein Touristenvisum oder Transitvisum haben und die Art des Visums ändern möchten, oder Formular TM.87, nur für Ausländer ohne Visum, die jedoch mit dem Typ Pho 30, PhoPho 30 und PhoPho 90 in Thailand aufhalten dürfen, um ein Visum zu erhalten.

2. Kopie des Reisepasses wie (Personendaten, Einreisestempel, Verlängerung des Aufenthaltsstempels (falls vorhanden), Ausreisekarte (T.M.6))

3. Ein Foto, Größe 4 x 6 cm oder Größe 2 Zoll, für 1 Foto

4. Gebühr von 2.000 Baht

5. Bankkonto und Kontostandsbescheinigung der Bank in Thailand in thailändischer Sprache werden vorgezeigt (dem Leiter der Einwanderungsbehörde), eine Kopie aller Seiten eines Festgeld- oder Sparkontos mit mindestens 800.000 Baht auf dem Konto (Geben Sie nur den Namen des Antragstellers an).
       Nachweis der Fremdwährungsüberweisung nach Thailand (Jedes Dokument muss nur den Namen des Antragstellers enthalten, datiert und der Saldo auf den gleichen Tag wie das Datum der Antragseinreichung angepasst werden.)

6. Bescheinigung der Botschaft oder Bescheinigung des Konsulats in Thailand oder im Ausland als Nachweis, dass der Ausländer ein Rentner mit mindestens 65.000 Baht Einkommen pro Monat ist (mit Nachweisen über die Quelle dieses Einkommens).

7. Einzahlungsnachweis laut Nummer 5 und Einkommensnachweis laut Nummer 6 (für 1 Jahr), insgesamt nicht weniger als 800.000 Baht.

8. Hausmietvertrag, Eigentumswohnungskaufvertrag und Hausregister, Wegbeschreibung des Hauses und Hausmietquittungen von den letzten drei Monaten.

Wichtige Informationen

1. Der Antragsteller muss jedes Mal den Antrag selbst stellen.

2. Der Antragsteller muss einen Wohnsitznachweis nach § 38 und den Nachweis einer Wohnsitzanzeige erbringen.

3. Der Antragsteller muss jede Seite des Dokuments unterschreiben und beglaubigen.

4. Bringen Sie zur Vereinfachung und Zeitersparnis bitte die vollständigen Dokumente mit und reichen Sie alle Originaldokumente beim zuständigen Beamten ein.


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