Die thailändische Regierung hat eine Politik, Ausländern besondere Privilegien zu gewähren. Daher führt sie ab dem 1. September 2022 das neue Visum „Langzeitaufenthaltsvisum (LTR)“ ein. Diese Art von Visum soll neue Ausländer mit hohem Potenzial, die über Fähigkeiten und Fachwissen in moderner Technologie verfügen, sowie Ausländer, die reich sind, anziehen. Es spricht auch Menschen aus der ganzen Welt an. Thailand ist eines der wichtigsten Reiseziele für Touristen und Beschäftigte.
Für das LTR-Visum gibt es 4 Gruppen von Ausländern, die davon profitieren werden;
1. Wohlhabende Weltbürger müssen über ein Vermögen von mindestens 1 Million US-Dollar und ein persönliches Einkommen von mindestens 80.000 US-Dollar pro Jahr verfügen und mindestens 500.000 US-Dollar in Thailand investieren
2. Wohlhabende Rentner, sie haben ein persönliches Einkommen von nicht weniger als 80.000 US-Dollar pro Jahr.
3. Personen, die in Thailand arbeiten möchten, müssen über ein persönliches Einkommen von mindestens 80.000 US-Dollar pro Jahr verfügen. Sie verfügen über mindestens 5 Jahre Berufserfahrung in einem gesetzlich registrierten Unternehmen und einem Unternehmen mit einem Umsatz von nicht weniger als 150 Millionen US-Dollar in den letzten 3 Jahren.
4. Personen mit besonderen Fähigkeiten, sie haben ein persönliches Einkommen von mindestens 80.000 US-Dollar pro Jahr. Sie verfügen über Fachwissen in der Zielbranche und mindestens 5 Jahre Berufserfahrung.
Für die Vorteile von LTR-Visuminhabern haben sie das Recht, 10 Jahre in Thailand zu bleiben, und dieser Zeitraum kann verlängert werden. Sie sind bis auf die Regelung des Beschäftigungsverhältnisses auf 4 thailändische Arbeitnehmer zu 1 Ausländer. Sie können einen Fast Track oder einen speziellen Service nutzen, um an einem internationalen Flughafen nach Thailand einzureisen und auszureisen. Sie müssen sich jährlich melden ( zuvor war alle 90 Tage) und Sie müssen keine Wiedereinreiseerlaubnis beantragen und dürfen in Thailand arbeiten (Digitale Arbeitserlaubnis). Personen mit hohen Spezialfähigkeiten haben eine persönliche Einkommenssteuerermäßigung auf 17 % und können maximal 4 Angehörigen bei sich haben.