Antrag auf Verlängerung des Aufenthalts in Thailand von Ausländern, im Falle von Familienmitgliedern von Ausländern, die sich vorübergehend in Thailand aufhalten dürfen, um an einer Bildungseinrichtung zu studieren.
In dem Fall eines Vaters, einer Mutter, eines Ehepartners, eines Kindes, eines Adoptivkindes oder eines Kindes des Ehepartners gelten die folgenden Antragskriterien:
1. Die Ausländer müssen ein Visum für den vorübergehenden Aufenthalt erhalten.
2. Beweis der Beziehung.
3. Bei Ehegatten muss ein Rechtsverhältnis bestehen.
4. Im Falle eines Kindes, Adoptivkindes oder Kindes in Obhut eines Ehepartners, darf dieses Kind nicht verheiratet sein und als Teil eines Familienmitglieds leben. Dieses Kind darf nicht älter als 20 Jahre sein
5. Im Fall von Vater oder Mutter müssen sie in den letzten 3 Monaten eine Einlage bei einer Bank in Thailand im Namen des Vaters oder der Mutter haben, nicht weniger als 500.000 Baht. Das Depotkonto muss nur im ersten Jahr vorgelegt werden. Der Betrag ist seit mindestens 30 Tagen am Tag der Antragstellung auf dem Konto eingezahlt.
Erforderliche Dokumente
1. Antragsformular T.M.7
2. Eine Kopie des Reisepasses des Antragstellers
3. Eine Kopie des Reisepasses des Ausländers, der zum Studium bleiben darf.
4. Kopie von Beziehungsdokumenten wie Heiratsurkunde, Geburtsurkunde, Geburtsregistrierungsnachweis, Hausregistrierungsnachweis, Nachweis der Adoptionsregistrierung oder andere Nachweise von Regierungsbehörden oder zuständigen Stellen.
Wenn der Ausländer in Thailand bleiben darf, stempelt der Beamte den Genehmigungsstempel in den Pass. Darin wird das Datum der Erlaubnis zum Aufenthalt in Thailand angegeben, sowie Unterschrift des Offiziers und Ausstellungsdatum.
Wenn der Ausländer aus Thailand reist, wird die Erlaubnis zum Aufenthalt in Thailand gemäß Abschnitt 39 des Einwanderungsgesetzes von 1979 beendet. Es sei denn, den Beamten zu benachrichtigen, dass der Ausländer einen Antrag auf eine Wiedereinreiseerlaubnis stellen möchte, um das Recht für die Wiedereinreise nach Thailand zu erhalten.
Der Beamte macht eine Wiedereinreiseerlaubnis in den Pass. Dann kann der Ausländer wieder nach Thailand zurückkehren. Sie dürfen nach Thailand einreisen und sich dort aufhalten, solange die verbleibende Dauer dieser Erlaubnis erteilt wird.
Quelle: Ausländerbehörde
Tel. 1178 / +66 2572 8500