Antrag auf Aufenthalt in Thailand von Ausländern im Falle von Lehrern-Dozenten privater Bildungseinrichtungen

       Derzeit ist das Studium an internationalen Schulen in Thailand beliebt. Dies liegt daran, dass die meisten Eltern möchten, dass ihre Kinder mehrsprachig sind. Daher sind ausländische Lehrer in Thailand gefragt. Die Lehrer oder pädagogischen Personen in privaten Bildungseinrichtungen, die ein Visum benötigen, um die Arbeitsdauer in Thailand zu verlängern, können die folgenden Details befolgen.

Kriterien für die Beantragung eines Visums

1. Ausländer müssen ein Visum für einen vorübergehenden Aufenthalt erhalten

2. Die Bildungseinrichtung ist von den Regierungsbehörden zum Betrieb zugelassen.

3. Ausländer wird von der Bildungseinrichtung akkreditiert und beantragt

4. Im Falle einer pädagogischen Person muss der Ausländer über Qualifikationen oder Erfahrungen verfügen, die seinen Aufgaben entsprechen, und nicht mehr als 10 Prozent der Anzahl der Lehrer oder Ausbilder dieser Bildungseinrichtung.

Erforderliche Belege, die von Bildungseinrichtungen klassifiziert werden 

       Im Fall von formellen Schulen wie Regierungsschulen, Englischprogrammschulen und Berufsschulen müssen diese Schulen den Lehrplan des Bildungsministeriums und den Lehrplan internationaler Schulen verwenden

1. Antragsformular T.M.7

2. Eine Kopie des Reisepasses des Antragstellers

3. Eine Kopie der Arbeitserlaubnis

4. Eine Kopie des Nachweises über die Erlaubnis zur Gründung einer Bildungseinrichtung von der zuständigen Regierungsbehörde.

5. Bestätigungsschreiben und Antrag auf Aufenthalt in Thailand von dieser Bildungseinrichtung. Das Schreiben enthält die Position, den Gehaltssatz, die Beschäftigungsdauer und eine Kopie des Ernennungsschreibens für die Lehrkraft gemäß den Anforderungen.

6. Eine Kopie der Berufserlaubnis des Lehrers, oder eine Kopie des Zertifikats des Lehrerrates von Thailand, oder eine Kopie des Anforderungsschreibens des Lehrerrates von Thailand .

Für nicht-formalen Schulen

1. Antragsformular T.M.7

2. Eine Kopie des Reisepasses des Antragstellers

3. Eine Kopie der Arbeitserlaubnis

4. Eine Kopie des Nachweises über die Erlaubnis zur Gründung einer Bildungseinrichtung von der zuständigen Regierungsbehörde.

5. Bestätigungsschreiben und Antrag auf Aufenthalt in Thailand von dieser Bildungseinrichtung. Das Schreiben enthält die Position, den Gehaltssatz, die Beschäftigungsdauer.

6. Eine Kopie des Ernennungsschreibens für Lehrkräfte/Lehrer gemäß dem angegebenen Formular.

Für private Hochschuleinrichtungen

1. Antragsformular T.M.7

2. Eine Kopie des Reisepasses des Antragstellers

3. Eine Kopie der Arbeitserlaubnis

4. Eine Kopie des Nachweises über die Erlaubnis zur Gründung einer Bildungseinrichtung von der zuständigen Regierungsbehörde.

5. Bestätigungsschreiben und Antrag auf Aufenthalt in Thailand von dieser Bildungseinrichtung. Das Schreiben enthält die Position, den Gehaltssatz, die Beschäftigungsdauer.

Für pädagogische Person

1. Antragsformular T.M.7

2. Eine Kopie des Reisepasses des Antragstellers

3. Eine Kopie der Arbeitserlaubnis

4. Kopie der akademischen Qualifikationen

5. Eine Kopie des akademischen Zeugnisses (Transcript), aus dem die Kenntnisse und Fähigkeiten hervorgehen, oder eine Bescheinigung über die Berufserfahrung, die die Kenntnisse und Fähigkeiten gemäß der Position in der zuständigen Agentur nachweist.

6. Eine Kopie der Quellensteuererklärung mit Namen und deren Quittung

7. Eine Ausländerbescheinigung, die die Notwendigkeit einer Verlängerung des Aufenthalts in Thailand belegt. Der Brief wird von der Bildungseinrichtung ausgestellt.

8. Angaben zur Anzahl der Lehrer, Professoren und pädagogischen Mitarbeiter mit thailändischer Staatsangehörigkeit und Ausländern in der Bildungseinrichtung

9. Arbeitsvertrag

10. Eine Kopie des Nachweises über die Erlaubnis zur Gründung einer Bildungseinrichtung

11. Zertifikat des Büros der privaten Bildungskommission (SorCho.)

 

Quelle: Ausländerbehörde

Tel. 1178 / +66 2572 8500

 


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