Antrag auf Aufenthalt in Thailand von Ausländern im Falle des Tourismus

      Thailand ist das Hauptziel für internationale Touristen. Wenn Ausländer Ihren Aufenthalt in Thailand verlängern möchten, müssen sie ein Touristenvisum beantragen und sie dürfen nicht zu Person, die von dem Ausschussbeobachter der Ausländerbehörde für einen bestimmten Aufenthalt in Thailand festlegt, gehören. (Im Fall von Sri Lanker, Inder, Pakistaner, Bangladescher, Iraner, Nepalesen, Togoer, Nigerianer und Uganda dürfen sich nicht länger als 7 Tage in Thailand aufhalten.)

Erforderliche Dokumente

  1. Antragsformular T.M.7 (Ausländer müssen den Antrag selbst stellen)
  2. Kopie des Reisepasses, Visums, letzter Erlaubnisstempel
  3. Fotogröße 4x6 cm. (aufgenommen innerhalb von 6 Monaten)
  4. Gebühr 1.900 Baht

Für ein Touristenvisum sind zusätzliche Dokumente erforderlich, wenn die Ausländer wie folgt krank sind;

  1. Formular T.M.7 (Ausländer müssen den Antrag selbst stellen)
  2.  Kopie des Reisepasses, Visums, letzter Erlaubnisstempel
  3. Bescheinigung des Krankenhauses mit Angabe der ärztlichen Diagnose wie folgt:
    - Krankheit oder sonstiges
    - Krankheit ist ein Hindernis für lange Reisen oder nicht?
    - Ausländer müssen behandelt werden, oder sie können keine langen Strecken zurücklegen. Für welchen Zeitraum und ab wann gilt das. 

Für Ausländer, die den Patienten pflegen, sind zusätzliche Dokumente wie folgt erforderlich;

  1. Formular TM.7 (Ausländer müssen den Antrag selbst stellen)
  2. Kopie des Reisepasses, Visums, letzter Erlaubnisstempel
  3. Bescheinigung des Krankenhauses, aus der die Beziehung zum Patienten hervorgeht, oder Bescheinigung der Botschaft oder des Konsulats über die Beziehung zum Patienten.

Für den Besuch von Verwandten oder die Rückkehr an den früheren Wohnsitz einer Person, die früher die thailändische Staatsangehörigkeit hatte. Oder für Personen, deren Vater oder Mutter die thailändische Staatsangehörigkeit besitzt, oder deren Vater oder Mutter früher die thailändische Staatsangehörigkeit besaßen.

  1. Formular TM.7 (Ausländer müssen den Antrag selbst stellen)
  2. Kopie des Reisepasses, Visums, letzter Erlaubnisstempel
  3. Nachweise dafür, dass Ausländer früher die thailändische Staatsangehörigkeit hatten, oder nachweisen, dass ihr Vater oder ihre Mutter Thailänder sind. Oder ihr Vater oder ihre Mutter waren früher Thailänder.

Für den Besuch eines Ehepartners oder Kindes mit thailändischer Staatsangehörigkeit.

  1. Formular TM.7 (Ausländer müssen den Antrag selbst stellen)
  2. Kopie des Reisepasses, Visums, letzter Erlaubnisstempel
  3. Nachweis der Verwandtschaft (bei Ehepartnern muss rechtlich und faktisch verwandt sein)
    3.1 Kopie der Hausregistrierung des Ehepartners oder Kindes
    3.2 Eine Kopie des Personalausweises einer Person mit thailändischer Staatsangehörigkeit
    3.3 Kopie der Heiratsurkunde oder eine Kopie der Geburtsurkunde des Kindes

Für rechtliche Schritte oder die Durchführung von Gerichtsverfahren in Bezug auf Fälle sind die folgenden Dokumente erforderlich;

  1. Formular T.M.7 (Ausländer müssen den Antrag selbst stellen)
  2. Kopie des Reisepasses, Visums, letzter Erlaubnisstempel
  3. Beweismittel, die bestätigen, dass die an dem Gerichtsverfahren beteiligte Person Ankläger, Opfer, Beschuldigter, Kläger, Angeklagter oder Zeuge ist.

Bei der Wahrnehmung von Aufgaben oder Aufträgen für Regierungsbehörden oder Staatsunternehmen oder andere Regierungsbehörden oder Botschaften oder Konsulate oder internationale Organisationen. Folgende Unterlagen sind erforderlich;

  1. Formular T.M.7 (Ausländer müssen den Antrag selbst stellen)
  2. Kopie des Reisepasses, Visums, letzter Erlaubnisstempel
  3. Zertifikat oder Anforderungsschreiben von Regierungsbehörden
  4. Zertifikat oder Anforderungsschreiben von staatlichen Unternehmen, oder anderer Regierungsbehörden, oder Polizeidienststellen, oder Verteidigungsministerium, oder Hauptquartier der königlichen thailändischen Armee.

Quelle: Ausländerbehörde
Tel. 1178 / +66 2572 8500


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