Fahrzeugkontrolle bei der Einreise nach Thailand (auf dem Landweg)

Fahrzeugkontrolle bei der Einreise nach Thailand (auf dem Landweg)

     Für Touristen oder Ausländer, die in Grenzgebieten leben und nach Thailand reisen möchten, ist es möglich, ein Fahrzeug mitzubringen, um damit zu fahren. Allerdings müssen dabei folgende Schritte gemäß dem Gesetz eingehalten werden:

     1. Beschaffung der Dokumente TorMor.6 und der mit der Ankunft des Fahrzeugs verbundenen Dokumente.

     2. Ausfüllen des TorMor.6-Formulars (für ausländische Passinhaber) durch den Eigentümer oder Fahrer des Fahrzeugs. Ausfüllen der Formulare für Fahrzeuge (TorMor.2), Passagierlisten (TorMor.3) und Personalbestandslisten von Fahrzeugen (TorMor.4). Vorzeigen der Bedienungsanleitung des Autos, des internationalen Führerscheins und im Falle von fehlendem Eigentum eine Vollmacht vorlegen.

     3. Personen, die mit dem Auto oder LKW reisen, müssen die Dokumente den Beamten zur Überprüfung vorlegen.

     4. Bestätigung der Gültigkeit des Passes oder der Dokumente, die anstelle von Pässen verwendet werden. Überprüfen Sie Ihre TorMor.6-Karte (Eingang) auf Übereinstimmung Ihres Namens, Nachnamens, Geschlechts, Geburtsdatums und Passnummer mit dem Pass.

     Überprüfen Sie die Registrierung des Fahrzeugs im Land - überprüfen Sie das internationale Führerscheinbuch gemäß der bei der Ankunft gemeldeten Registrierung - überprüfen Sie die Richtigkeit der Angaben zum Fahrzeug in der Ankunftsmeldung.

     5.Überprüfen Sie die Liste der Personen, denen der Zugang zum Computersystem und zur Datenaufzeichnung untersagt ist.

     6. Einreisestempel gemäß Visumtyp im Reisepass oder Dokumente, die anstelle von Reisepässen und der TorMor.6-Karte für Ein- und Ausreise verwendet werden. Unterschreiben Sie Ihren Namen auf dem Siegel, trennen Sie die ausgehenden TorMor.6-Karten ab und befestigen Sie sie am Reisepass (Reisepass), setzen Sie bei thailändischen Pässen einen Einreisestempel in den Reisepass und die TorMor.6-Karte und bewahren Sie sie auf. Bewahren Sie für ausländische Fahrzeuge je eine Kopie von TorMor 2, TorMor 3 und TorMor 4 auf und bewahren Sie die Dokumente auf.

     7. Rückgabe des Reisepasses oder der Dokumente, die anstelle von Reisepässen verwendet werden, und der mit dem Fahrzeug verbundenen Gegenstände.

Hinweis:

  • Wenn der Offizier feststellt, dass er oder sie eine verbotene Person ist, wird er oder sie gemäß dem Einwanderungsgesetz von 1979, Abschnitt 22, die TorMor.35 an Ausländer melden und aus Thailand ausweisen.
  • Wenn eine Person in der Beobachtungsliste oder als gesperrte Person registriert ist:
    • Wenn sich herausstellt, dass ein Haftbefehl oder Arrestbefehl vorliegt, wenden Sie sich an die Agentur, die den Haftbefehl ausgestellt hat. Handeln Sie entsprechend.
    • Wenn der Fall abgeschlossen ist, melden Sie dem Ausländer die TorMor.35 als gesperrte Person und weisen ihn aus Thailand aus.
  • Überprüfen Sie die Fahrzeugregistrierung und die Namen der Fahrzeughalter und -fahrer im „Polis“-System, um Fahrzeugdiebstahl zu verhindern.

Quelle: Einwanderungsbehörde Phang Nga.
37 Moo 3, Tambon Tammampud, Bezirk Mueang, Provinz Phang Nga,
Telefon : +66 7546 0512.
Für mehr Informationen


Kommentar

Copyright 2022, All Rights Reserved.
Website-Besuchsstatistiken : 69,283,222