Die Kriterien des Globalen Rates für Nachhaltigen Tourismus (GSTC), die zur Sicherstellung eines Verständnisses für nachhaltigen Tourismus erstellt wurden, werden zu folgenden Zwecken genutzt:
- Sie dienen als Grundlage für die Gewährleistung der Nachhaltigkeit von touristischen Sehenswürdigkeiten.
- Sie sind die grundlegenden Leitprinzipien für nachhaltigeren Tourismus.
- Sie helfen Verbrauchern, sich über nachhaltige Tourismusziele zu informieren.
- Sie dienen als Informationsquelle zur Erkennung von Zielen und informieren die Öffentlichkeit über die Nachhaltigkeit von Attraktionen.
- Sie helfen bei der Zertifizierung und anderen Endverbraucherprogrammen, um die Einhaltung von Standards auf allgemein akzeptierten Basisniveaus zu gewährleisten.
- Sie bieten Regierungs- und Privatsektorprojekte als Ausgangspunkt für die Entwicklung von Anforderungen für nachhaltigen Tourismus an.
- Sie sind die wichtigste Anleitung für Bildungs- und Trainingsagenturen.
- Sie demonstrieren Führungsqualitäten, die andere inspirieren.
Wenn das Ziel bekannt ist, wird die Umsetzung unweigerlich globale Kriterien für nachhaltigen Tourismus beinhalten, einschließlich ökologischer Nachhaltigkeit und Licht- und Lärmbelastung, die folgende Kriterien beinhalten:
- Regeln zur Reduzierung von Licht- und Lärmbelastung in Bezug auf touristische Sehenswürdigkeiten.
- Tourismusziele werden von verschiedenen Geschäftsbereichen ermutigt, sich an Leitprinzipien und Regeln zu halten.
Maßnahmen zur Licht- und Lärmbelastung mit den folgenden Indikatoren:
- Normen für Licht- und Lärmbelastung werden durch Förderung und Verbreitung im Geschäftsbereich etabliert.
- Orte, die Licht- und Lärmbelastung verursachen können, insbesondere im Zusammenhang mit Tourismus, werden identifiziert und überwacht.
- Es gibt einen Mechanismus, der es Bewohnern ermöglicht, Licht- und Lärmbelastung zu melden, sowie die Möglichkeit, die Leistung zu überwachen.
Quelle: Globaler Rat für Nachhaltigen Tourismus.
Informationen vom 28. Februar 2023.