Umsetzung der Einfuhrverzollung in einem elektronischen, beleglosen System (e-Import)

     Die Prinzipien der Formalitäten für den elektronischen Import bestätigen, dass Importeure oder Agenten bei der derzeitigen Praxis der Zollabfertigung Importerklärungen vorbereiten können. Mit elektronischen Methoden können sie anstelle der Vorbereitung, Einreichung, Versendung, Empfang und Unterschrift auf Papier durch Übermittlung elektronischer Informationen mit einer elektronischen Signatur gemäß den vom Zollamt festgelegten Standards über einen Vermittler, nämlich den Anbieter von Datenübertragungsdiensten, die Informationen an das Zoll-Computersystem senden. Sobald das System die Informationen erhält, prüft es diese und akzeptiert den Importeur oder Agenten elektronisch. Dies gilt als Einreichung dieser Dokumente gemäß dem Zoll- und anderen Zollvorschriften.

Es gibt vier Kanäle zur Einreichung von Informationen zur Importerklärung im elektronischen Importsystem:

  1. Importeure reichen die Informationen zur Importerklärung selbst ein.
  2. Importeure beauftragen Zollagenten, die Informationen einzureichen.
  3. Importeure nutzen die Dienste von Service-Zählern zur Übermittlung von Informationen.
  4. Importeure reichen das Importdeklarationsformular am Zollservicepunkt ein, Abteilung 1 des Zolldienstes, 1. Stock, Gebäude BC-1.

    Der Importeur hat die Möglichkeit, Zollgebühren wie Mehrwertsteuer, Verbrauchsteuer, Inlandsteuer und andere Steuern über Online-Banking zu zahlen oder sich während der Geschäftszeiten an die Buchhaltung im 2. Stock des Gebäudes BC-1 zu wenden oder das Gebäude der Exportgutinspektion (KE) während der Geschäftszeiten zu besuchen, um die Zahlung zu leisten.

Es gibt Schritte zur Einreichung von Informationen zur Importerklärung in das System des elektronischen Imports.

     Der Importeur bereitet die Daten der Importerklärung gemäß den vom Zoll festgelegten Standards vor und sendet die elektronischen Informationen an das Zoll-Computersystem. Wenn das System die Luftinventurdaten, das tatsächliche Einführungsdatum und den Luftfrachtbrief vom Luftfrachtagenten empfängt, überprüft es die Informationen in der Eingangsdeklaration auf Waren, um vorläufigen Zugang zur Richtigkeit mit der Referenzdatei, dem Profilsystem und der entsprechenden legalen Autorisierungs-/Autorisierungsdatei zu erhalten. Wenn die Informationen korrekt sind, gleicht das System den Manifestdaten mit den in das System eingegebenen Importerklärungsdaten ab und gibt die Importerklärungsnummer aus. Es wird wie folgt funktionieren:

     1. Falls das System diese Informationen bei einer korrekten Übereinstimmung in der Importerklärung überprüft hat, antwortet das System automatisch mit der Nummer der eingehenden Erklärung an den Absender.
     2. Wenn bei der Überprüfung festgestellt wird, dass die Manifestinformationen nicht mit den Informationen in der Importerklärung übereinstimmen, gibt das System keine Produktdeklarationsnummer aus, sondern antwortet mit einem Fehlercode an den Absender und sagt "Produktkontoinformationen nicht gefunden".

    Der Importeur muss die Informationen korrigieren und die korrigierte Importerklärung erneut in das System senden. Der Importeur muss die Änderungen in der Importerklärung überprüfen oder den Vertreter des Luftfahrzeugs informieren, um die Informationen im Konnossement zu korrigieren, und dann die korrigierten Daten erneut in das System senden, um das Manifestkonto belasten zu können.

Information vom 19. Juni 2017.
Quelle: Zollabteilung des Flughafens Suvarnabhumi (SorPorPor.)
Telefon +66 2134 1246.


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