Empfangen von Waren aus der Zollaufbewahrung im e-Import-System

     Grundprinzipien der Entfernung von eingeführten Waren aus der Zollkontrolle - Einfuhr (E - Import) für eingeführte Waren ins Königreich, die von der Zollkontrolle befreit wurden, müssen als den Typ, die Qualität, die Menge, das Gewicht, den Preis oder die Zollsatz entsprechen, genauso wie der Importeur in das Zoll-Computersystem eingegeben hat. Vor dem Empfang der Waren vom TG- oder BFS-Lager muss der Importeur im Zollprozess Maßnahmen zur Abschlussprüfung ergreifen. Der Importeur muss die eingeführte Ware gemäß den Angaben der Einfuhrerklärung im Zoll-Computersystem prüfen.

     Um Waren aus der Zollkontrolle im e-Import-System zu erhalten, gibt es 2 Fälle: im Fall einer Einfuhrerklärung mit einer Inspektionsanforderung Ausnahme der Inspektion (Grüne Linie) und im Fall einer Inspektionsanforderung auf der Einfuhrerklärung „Überprüfen Sie die Koordinaten, Preise (Rote Linie), die sorgfältig geprüft werden müssen“.

     Danach prüfen die Importeure oder Agenten den Namen des Zollinspektors beim Chef des Wareninspektorats oder dem zuständigen Inspektor. Schließlich prüfen die zuständigen Zollbeamten Tarife, Preise und Waren, falls keine Verstöße festgestellt wurden. Die Mitarbeiter werden die Prüfungsergebnisse in das System aufzeichnen, die später dem Lagerpersonal mitgeteilt werden. Dies ist eine Benachrichtigung über die Freigabe von Waren aus der Zollkontrolle für Importeure oder Agenten, um sich mit den TG- oder BFS-Lagern in Verbindung zu setzen.

     Das Konsignationszertifikat hat den Status 0309 und wenn das Lager die Zollgenehmigung ausdruckt, ändert das System den Status des Konsignationszertifikats auf 0409.

Informationen vom 19. Juni 2017.
Quelle: Zollabteilung des Flughafens Suvarnabhumi (SorPorPor)
Telefon +66 2134 1246.

 


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