Exportformalitäten gemäß dem A.T.A. Carnet

Exportformalitäten gemäß dem A.T.A. Carnet umfassen folgende Verfahren:

  1. Der Exporteur reicht die Exportdokumente sowie das Rückfuhrformular (gelb), das sowohl als Exportvignette (EXPORTKONTROLLE) als auch als Exportgutschein vollständig ausgefüllt und mit Begleitdokumenten versehen ist, ein. Eine Rechnung oder Packliste muss jedoch nicht vorgelegt werden. Der Exporteur muss die Details in der Exportform angeben und den Inspektor im Exportbüro oder bei der Zollbehörde um Bestätigung bitten.
  2. Die Zollbehörde überprüft die Dokumente und vergibt eine Befreiungsnummer für die Zollgebühr oder eine Zahlungsnummer für die Zollgebühr (falls erforderlich) und stellt alle Dokumente dem Exporteur zur Verfügung, um die Waren freizugeben. Der Exporteur muss je nach den Umständen die Zollgebühr entrichten.

Hinweise für den Export mit dem A.T.A. Carnet:

1. Der Exportform (gelb) Teil des EXPORTGUTSCHEINS kann als Ersatz für die Ausfuhrerklärung verwendet werden. Der Rückteil (EXPORTKONTROLLE) wird als Rücksendeschein verwendet.
2. Import-Export mit Verwendung eines Garantiedokuments (A.T.A. Carnet). Importeure-Exporteure können diese Dokumente als Garantie für Steuern, Zölle und Gebühren für vorübergehend importierte Waren im Rahmen jeder relevanten Konvention verwenden.
3. Die Befreiung von der Lizenz wird nur für den Import und gemäß den Bedingungen aller 4 Importkonventionen gewährt.

- Warenexport unter Verwendung des Exportformulars (gelb), das später bei der Ausfuhr zurückgegeben wird, sofern es ein Gesetz oder eine Bestimmung gibt, die eine Erlaubnis erfordert, sollte eine normale Lizenz vorliegen.
- Vorübergehend eingeführte Waren, die dann unter Verwendung des Rücksendeformulars (weiß) (RE-EXPORT) zurückgesandt werden. Wie üblich, vorübergehender Import mit einer Einfuhrlizenz. In der Lizenz wirdauch das Datum der Ausfuhr angegeben. Daher gilt dies als Import-Export-Lizenz im selben Ausgabeformat.

4. Im Falle des Fehlens einer Kopie des Garantiedokuments (ATA-Carnet) kann der Importeur die Handels- und Industriekammer, die das Dokument ausgestellt hat, kontaktieren, wenn das Dokument zerstört, verloren oder gestohlen wurde. Neue Dokumente werden als Ersatz für Verlorene ausgestellt.

Informationen vom 21. Mai 2019.
Quelle: Zollabteilung des Flughafens Suvarnabhumi (SorPorPor.)
Telefon: +66 2134 1246.


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