Antrag auf Erteilung einer Arbeitserlaubnis in der Freihandelszone
Personen, die eine Arbeitserlaubnis in der Freihandelszone beantragen möchten, reichen gemäß dem vom Generaldirektor festgelegten Formular zusammen mit den erforderlichen Unterlagen und Nachweisen bei der Abteilung für Steuervergünstigungen, der Zollverwaltung oder in der Modellstadtprojektzone „Stabilitätsdreieck, Wohlstand und nachhaltige Entwicklung“ auf der Zollstelle ein, die für die Überwachung des Gebiets zuständig ist.
Personen, die eine Arbeitserlaubnis in der Freihandelszone beantragen möchten, müssen den Anforderungen entsprechen und dürfen keine verbotenen Merkmale aufweisen.
(1) Eigenschaften
(2) Verbotene Merkmale
Der Antragsteller ist verantwortlich für:
Wenn der Zollbeamte festgestellt hat, dass die Informationen in der Anfrage, die Dokumente und Beweise korrekt und vollständig sind, wird der Antrag zur Überprüfung angenommen. Es ist erforderlich, die Eigenschaften und verbotenen Merkmale des Antragstellers zu überprüfen und die Prozedur fortzusetzen und Schlussfolgerungen zusammen mit Anfragen, Dokumenten oder entsprechenden Beweisen dem Generaldirektor zur Überprüfung innerhalb von fünfzehn Werktagen ab dem Tag der Qualifikationsprüfung und der verbotenen Merkmale des Antragstellers vorzulegen. Anschließend folgen Schritte, wenn der Generaldirektor die Genehmigung erteilt, dem Antragsteller eine solche Anweisung mitzuteilen.
Wenn der Antragsteller die schriftliche Genehmigung erhalten hat, muss er innerhalb von fünfzehn Tagen nach Erhalt der Benachrichtigung zur Vereinbarung einer Versicherungs- und vorläufigen Freistellungsvereinbarung kommen, um sich gegen jeglichen Schaden abzusichern. Zusammen mit der Zahlung der Lizenzgebühr und der jährlichen Gebühr. Wenn keine Aktionen ergriffen werden oder diese unvollständig sind, wird angenommen, dass der Antragsteller keine Lizenz beantragen möchte. Der Zolldienst wird dies aus dem Leitfaden entnehmen. Wenn der Antragsteller den Vertrag für die Pfand- und vorläufige Freistellungsvereinbarung vorbereitet hat und die Lizenzgebühr und der Jahresbeitrag korrekt und vollständig bezahlt wurden, wird der Generaldirektor unterzeichnen. Dann können Sie die Versicherungs- und vorläufige Freistellungsvereinbarung und die Lizenzierung erhalten.
Informationen vom 23. Juli 2018.
Quelle: Abteilung für die Schaffung einer Freihandelszone, Zolldienst.
Telefon: +66 2667 6536.