Aussetzung der Lizenz für die Freihandelszone:
Wenn der Lizenznehmer, der die Freihandelszone einrichtet, die Gesetze, Ministererlasse oder Benachrichtigungen, die gemäß dem Gesetz erlassen wurden, oder die Bedingungen der Lizenz nicht einhält oder falsch handelt, sendet der Generaldirektor einen Warnbrief, in dem er auffordert, innerhalb eines bestimmten Zeitraums richtig zu handeln. Wenn diese Person nicht handelt, hat der Generaldirektor das Recht, die Lizenz auszusetzen. Der ausgesetzte Lizenznehmer muss die Lizenz während des vom Generaldirektor festgelegten Zeitraums vorübergehend aussetzen und handeln, wenn die Person, deren Lizenz ausgesetzt wurde, richtig handelt, hebt der Generaldirektor dann die Entscheidung zur Aussetzung der Lizenz auf.
Rückruf der Lizenz für die Freihandelszone:
Der Generaldirektor hat das Recht, die Lizenz zurückzurufen, wenn der Lizenznehmer eine der folgenden Handlungen begeht:
Die Folgen des Lizenzentzugs führen dazu, dass die Vorteile für Waren in der Freihandelszone eingestellt werden und die Zollgebühr ab dem Tag gezahlt werden muss, an dem der Generaldirektor den Lizenzentzug anordnet.
Die Zollgebühr wird gemäß dem Zollwert und dem geltenden Zolltarif am Tag des Ablaufs der Zollbefreiung berechnet.
Informationen vom 23. Juli 2018.
Quelle: Abteilung zur Einrichtung von Freihandelszonen, Zollabteilung.
Telefon : +66 2667 6536.