Zollformalitäten für Freihandelszonen bestehen aus drei Prozessen:
1. Import von Waren in die Freihandelszone
- Import aus dem Ausland - es ist erforderlich, eine Deklaration vom Typ 0 vorzubereiten und in der Deklaration die Vorteile der Freihandelszone anzugeben.
- Annahme von Warenübertragungen aus anderen Steuervergünstigungen wie Übertragung von Waren gemäß Abschnitt 29/Zollager/Andere Freihandelszonen/Freihandelszonen, die von BOI gefördert werden - Wir bitten Sie, eine Deklaration vom Typ D vorzubereiten und auch die Vorteile der Freihandelszone in der Deklaration anzugeben.
- Import von Waren innerhalb des Landes - Bitte füllen Sie das Formular Sor Kor. 122 oder die Deklaration vom Typ D ohne Angabe der Verwendung von Freihandelszone-Privilegien in der Deklaration aus.
2. Export von Waren aus der Freihandelszone
- Export von Waren ins Ausland. Bitte bereiten Sie eine Deklaration vom Typ 1 für Waren vor.
- Übertragung von Waren auf andere Steuervergünstigungen.
- Transfer in andere Freihandelszonen. Bitte bereiten Sie eine Deklaration vom Typ D für Waren vor.
- Bewegen Sie Waren in ein Zolllager/BoI-Werbemittel/Waren aus Abschnitt 29 für die Einreichung einer Deklaration vom Typ C.
- Import von Waren innerhalb des Landes. Bitte bereiten Sie eine Aufzeichnung vom Typ P für Waren vor, um Steuern und Zölle zu entrichten. Gemäß dem Zollwert und Zolltarif zum Zeitpunkt der Freigabe dieser Waren aus der Freihandelszone.
- Genehmigung der Vernichtung. Bitte beantragen Sie eine Genehmigung zur Vernichtung und die Kosten werden von der Schatzkammer abgeschrieben.
3. Lagerzeit für Waren in der Freihandelszone, die ins Königreich eingeführt und in der zollfreien Zone gelagert werden. Gemäß den Zollbestimmungen sind sie von Zöllen befreit und dürfen für nicht mehr als 2 Jahre ab dem Datum der ersten Einfuhr in der zollfreien Zone gelagert werden. Die Lagerzeit kann gemäß den Regeln und Bedingungen, die vom Zollamt festgelegt werden, verlängert werden. Die Lagerzeit für Maschinen, Ausrüstungen, Werkzeuge und Geräte, einschließlich ihrer Komponenten, die für industrielle oder kommerzielle Zwecke benötigt werden, ist davon ausgenommen.
Informationen vom 23. Juli 2018.
Quelle: Abteilung für die Schaffung von Freihandelszonen, Zollabteilung.
Telefon: +66 2667 6536.