Zollverfahren für die Einfuhr von Waren auf dem Landweg und Freigabe von Waren aus dem Zollgebiet.

Import von Waren aus dem Ausland über Landwege. Diejenigen, die für die Einfuhr von Waren verantwortlich sind, müssen die Zollformalitäten strikt einhalten, die folgende Schritte umfassen:

  1. Bericht über die Ankunft des Transportmittels und Einreichung einer Frachtrechnung (Straßenfrachtbrief)
  2. Einreichung der Einfuhrerklärung
  3. Bezahlung von Zöllen und Abgaben (falls erforderlich).

     Wenn die Person, die für den Import von Waren verantwortlich ist, die oben genannten Schritte ausgeführt hat, analysiert das Computersystem des Zollamts die mit den Informationen in der Einfuhrerklärung verbundenen Risiken und gibt Anweisungen zur Durchsuchung der Person, die für den Import der Waren verantwortlich ist, um zur nächsten Prüfanforderung überzugehen, beispielsweise:

  • Wenn es eine Anweisung zur "Freistellung von der Überprüfung (Grüne Linie)" gibt, können Importeure sich an Zollbeamte wenden, um die Waren sofort aus der Haft zu nehmen.
  • Wenn eine Anweisung zur "Überprüfung offen (rote Linie)" vorliegt, muss der Importeur einen Zollbeamten kontaktieren, um die Ware vor dem Auszug aus der Haft zu überprüfen.
  • Wenn es eine Anweisung zur "Treffen mit dem Zollbeamten im Zusammenhang mit der Befreiung von der Lizenz (Gelbe Linie)" gibt, muss der Importeur sich an einen Zollbeamten wenden.

     Es müssen die Bedingungen für die Lizenzbefreiung vor dem Herausnehmen der Ware aus der Haft überprüft werden.

Informationen vom 19. März 2020.
Quelle: Zoll Aranyaprathet. Regionale Zollstelle 1.
Telefon: +66 3723 0313.


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