Für diejenigen, die eine Arbeitserlaubnis in der zollfreien Handelszone beantragen möchten, müssen nach Einreichung des Antrags beim Generaldirektor des Steuerbefreiungsamts des Zollamts gemäß dem vom Generaldirektor festgelegten Formular zusammen mit den Dokumenten und Nachweisen einen Versicherungsvertrag und eine bedingte vorzeitige Befreiung vorbereiten, um sich gegen mögliche Schäden abzusichern, zusammen mit der Zahlung der Lizenzgebühr und der jährlichen Gebühr innerhalb von fünfzehn Tagen nach Erhalt der Benachrichtigung. Sobald der Antragsteller den Pfandvertrag und die bedingte vorzeitige Befreiung vorbereitet und die Lizenzgebühr und die jährliche Gebühr vollständig und korrekt bezahlt hat, wird der Generaldirektor die Vereinbarung über die bedingte vorzeitige Befreiung unterzeichnen und die Lizenz ausstellen. Danach sind folgende Verpflichtungen des Lizenznehmers in der zollfreien Zone zu erfüllen:
1. Erstellung eines halbjährlichen Berichts gemäß dem vom Zollamt festgelegten Format.
2. Unterstützung der Zollbeamten bei der jährlichen Inventur mindestens einmal im Jahr.
3. Hinterlegung einer Kaution:
3.1 Bei gefährlichen Gütern
- Import von fertigen Autos aus dem Ausland im Wert von 5 Millionen Baht.
- Andere Gegenstände im Wert von 1 Million Baht.
3.2 Bei Betriebsverlusten
- Verluste, die das Stammkapital übersteigen, müssen als Garantie in Höhe von 3% des ausstehenden Wertes hinterlegt werden.
- Verluste, die 50% des Stammkapitals übersteigen, müssen als Garantie in Höhe von 1% des ausstehenden Wertes hinterlegt werden.
4. Strikte Einhaltung von Gesetzen, Vorschriften oder Zollerklärungen.
Informationen vom 23. Juli 2018.
Quelle: Abteilung für die Schaffung von Freizonen, Zollamt.
Telefon : +66 2667 6536.