Kriterien und Bedingungen für die Eröffnung einer Freihandelszone

Kriterien und Bedingungen für die Eröffnung einer Freihandelszone:

  1. Der Lizenznehmer muss eine technische Infrastruktur, Annehmlichkeiten und erforderliche Dienstleistungen entsprechend den Merkmalen und der Größe jeder Art von Geschäft auf einer gemeinsamen Grundlage zur Verfügung stellen, wie zum Beispiel interne Straßensysteme und Straßen, die mit Straßen oder öffentlichen Wegen außerhalb der Freihandelszone verbunden sind, Systeme zur Ableitung von Regenwasser oder Systeme zur Vorbeugung von Überschwemmungen, Wasserversorgungssysteme, Abwasseraufbereitungssysteme, Kontroll- und Beseitigungssysteme von Verschmutzungen, Telekommunikationssysteme, Elektrizitätssysteme, Feuerlöschsysteme und Unfallverhütungssysteme, Industrieabfall-, Feststoff- und Abwassersysteme, Überwachungssysteme für Verschmutzungen und Umweltqualität sowie Sicherheitssysteme.
  2. Der Lizenznehmer muss einen Platz für den Bau von Gebäuden, Einrichtungen, Werkzeugen, Büroausrüstungen usw. vorbereiten, wie z.B. das Tor der Freihandelszone. Entlang des Umfangs gibt es einen normalen Zaun, ein Zollgebäude mit Büroausrüstung, Computersystem, System zur Kontrolle von Lieferungen - Lieferung, Transport, Lagerung, Kontrolle und Abgabe von Waren, Videoüberwachungssystem (CCTV), Ein- und Ausfahrtspunkt, Kontroll- und Passkontrollpunkt, Wohnräume für Zollbeamte, elektronisches Berichtssystem zur Bestätigung der Bewegung von Waren in die und aus der Freihandelszone (Warenberichtsbestätigung).
  3. Die Lizenznehmer müssen Schilder mit den Namen der Freihandelszonen aus stabilen und haltbaren Materialien bereitstellen.

     Wenn der Lizenznehmer gemäß den Regeln und Bedingungen einen Antrag auf Inbetriebnahme gestellt hat, wird die Freihandelszone den Zollbeamten an der Zollstelle informieren, wo der Antrag gestellt wurde. Es ist erforderlich, einen Termin zu vereinbaren und die Verfügbarkeit von Plätzen zusammen mit der Vorlage von Dokumenten und Nachweisen gemäß den Vorschriften des Generaldirektors zu prüfen. Wenn der Zollbeamte einen Ort überprüft hat, der den Kriterien und Bedingungen entspricht, wird er seine

     Schlussfolgerungen dem Generaldirektor zur Prüfung vorlegen. Falls der Generaldirektor der Meinung ist, dass die Operation eröffnet wurde, wird ein Schreiben über die Eröffnung der Freihandelszone sowie die Ausstellung einer Zollerklärung vorliegen, und die Bankgarantie muss dem Lizenznehmer zurückgegeben werden. Der Lizenznehmer muss die Bedingungen des Versicherungsvertrags und der bedingt vorzeitigen Freistellung einhalten.

Informationen vom 23. Juli 2018
Quelle: Abteilung für die Schaffung von Freihandelszonen, Zollabteilung.
Telefon : +66 2667 6536


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