Wie man sich als Anbieter von Dienstleistungen im Gesundheitswesen für ältere oder hilfsbedürftige Personen in einem Unternehmen registrieren lässt

     Nachdem die Welt, einschließlich Thailand, in eine Gesellschaft mit einer wachsenden Zahl älterer Menschen übergegangen ist, sind viele Unternehmen entstanden, die sich mit der Betreuung älterer Menschen befassen. Um als Dienstleister im Gesundheitswesen registriert zu werden, müssen Unternehmer jedoch bestimmte Verfahren durchlaufen. Dies gilt insbesondere für Betriebe, die sich auf die Pflege von älteren Menschen oder pflegebedürftigen Personen spezialisiert haben. Hier sind die Details:

     Um sich als Anbieter von Gesundheitsdienstleistungen für ältere Menschen oder pflegebedürftige Personen in Thailand zu registrieren, müssen Sie den folgenden Registrierungsprozess über das elektronische System durchlaufen, indem Sie die Webseite www.esta.hss.moph.go.th verwenden:

Registrierung für den Zugriff auf das System: 

  1. Melden Sie sich auf der Webseite www.esta.hss.moph.go.th an und gehen Sie zur Registrierung. Geben Sie die erforderlichen Informationen für Ihren Zugang zum System ein, einschließlich Benutzername und Passwort. Das System wird Ihre Daten automatisch speichern und die Anmeldung genehmigen.
  2. Einreichung des Registrierungsantrags (Formular SPAS.12): Laden Sie das Antragsformular und die erforderlichen Unterlagen über das elektronische System auf der Webseite www.esta.hss.moph.go.th hoch. Melden Sie sich mit Ihrem Benutzernamen und Passwort an und geben Sie die Informationen für den Antrag auf Registrierung als Anbieter von Gesundheitsdienstleistungen ein. Fügen Sie auch die relevanten Dokumente und Nachweise als Dateien bei.
  3. Überprüfung und Annahme des Antrags: Die zuständigen Beamten werden den eingereichten Antrag im System überprüfen und die Annahme des Antrags bestätigen. Diese Prüfung sollte innerhalb von 1 Tag nach Erhalt des Antrags erfolgen.
  4. Korrektur von Fehlern oder unvollständigen Unterlagen: Falls der Antrag oder die eingereichten Unterlagen Fehler oder Unvollständigkeiten aufweisen, wird der Antragsteller über das elektronische System benachrichtigt und hat 30 Tage Zeit, um die erforderlichen Korrekturen vorzunehmen.
  5. Fristüberschreitung bei Korrekturen oder fehlenden Dokumenten: Falls der Antragsteller die erforderlichen Korrekturen nicht innerhalb der angegebenen Frist vornimmt oder die korrekten Dokumente nicht einreicht, wird davon ausgegangen, dass der Antragsteller die weitere Bearbeitung ablehnt.
  6. Bewertung des Antrags: Wenn der Antrag und die Unterlagen korrekt sind, wird der Antrag auf Registrierung bewertet. Eine Genehmigung zur Registrierung wird erteilt, wenn der Antragsteller die erforderlichen Qualifikationen besitzt und nicht unter die Einschränkungen des Artikel 23 des Gesetzes der Unternehmensgründung im Bereich der öffentlichen Gesundheit von 2016 fällt.
  7. Benachrichtigung des Antragstellers: Die Entscheidung über den Antrag muss innerhalb von 26 Tagen nach Erhalt des vollständigen Antrags und der erforderlichen Unterlagen mitgeteilt werden. Falls aus bestimmten Gründen oder Notwendigkeiten eine Entscheidung nicht rechtzeitig getroffen werden kann, kann die Frist um nicht mehr als 2 mal jedes mal höchstens 30 Tage verlängert werden. Der Antragsteller muss jedoch rechtzeitig über die Gründe oder Notwendigkeiten informiert werden.
  8. Ablehnung der Registrierung: Falls der Antrag abgelehnt wird, erhält der Antragsteller innerhalb von 1 Tag nach Erteilung der Ablehnung eine schriftliche Mitteilung über die Gründe und das Rechtsmittel.
  9. Im Falle der Registrierung von Antragstellern prüfen Sie den Status der Registrierung und drucken Sie eine Registrierungsbescheinigung als Pflegedienstleister für ältere Menschen oder pflegebedürftige Personen im System aus, indem Sie www.esta.hss.moph.go.th selbst nutzen können.      

Informationen vom 4. April 2023
Quelle: Digitale Regierungs-Entwicklungsbehörde
Telefon: +66 2612 6060


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