Dokumente und Verfahren zur Einfuhr von Düngerproben in das Königreich

Um Düngerprobe in das Königreich einzuführen, müssen die folgenden erforderlichen Dokumente vorbereitet werden:

  1. Formular zur Benachrichtigung über die Einfuhr von Dünger gemäß dem Düngemittelgesetz von 1975, ergänzt durch das Düngemittelgesetz (Version 2) von 2007 (Formular Ngor.1) (1 Originalkopie).
  2. Einfuhrwarenverzeichnis mit Angabe der Verbrauchsteuer und Mehrwertsteuer (1 Originalkopie), wenn die Sendung per Post zwischen Ländern mit einem FOB-Wert von mehr als 45.000 Baht versendet wird, muss ein Einfuhrwarenverzeichnis erstellt werden.
  3. Vollmachtschreiben für den Vertreter (1 Originalkopie) mit Angabe des Aufgabenbereichs des Bevollmächtigten und der Anbringung einer Steuermarke im Wert von 10 Baht (gültig für eine Verwendung) oder 30 Baht (gültig für ein Jahr). Alle Kopien der Unterlagen müssen beglaubigt  sein, und es muss eine beglaubigte Kopie des Personalausweises des Auftraggebers vorliegen.
  4. Handelsrechnung (Commercial Invoice) oder Preisliste für den Verkauf (1 Original).
  5. Verpackungsliste (Packing List) (1 Original).
  6. Frachtbrief (Bill of Lading) oder Luftfrachtbrief (Air Way Bill) oder Lieferschein für den Postversand (1 Original).

Die Arbeitsabläufe für die Einfuhr von Düngerproben in das Königreich werden in insgesamt 4 Stunden abgewickelt und wie folgt aufgeteilt:

Überprüfung der Vollständigkeit der Dokumente (5 Minuten)

  1. Antragsteller reicht den Antrag auf Einfuhr von Dünger zusammen mit den erforderlichen und vollständigen Unterlagen ein.
  2. Beamte überprüfen den Antrag und die begleitenden Unterlagen, erfassen die Daten und bestätigen den Eingang der Anfrage zur Einfuhr von Dünger.

Überprüfung der Produktstandards/sonstiger Aspekte (3 Stunden)   

     Antragsteller koordiniert mit den relevanten Behörden, um die Waren zur Überprüfung bereitzustellen.

Bewertung (30 Minuten)

     Beamte überprüfen die Richtigkeit der Produktinformationen.

Unterzeichnung/Entscheidung des Gremiums (1 Minute)

     Beamte unterzeichnen und genehmigen die Freigabe der Waren vom Pflanzenschutzkontrollpunkt.

Informationen vom 17. Mai 2023
Quelle: Das Amt für die Entwicklung der digitalen Regierung
Telefon: +66 2612 6060 


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