Dokumente und Verfahren zur Ausstellung einer Genehmigung zum Import von gefährlichen und hochkonzentrierten Proben zur Herstellung von Fertigprodukten.

     Die Antragsteller für eine Genehmigung zum Import von gefährlichen und hochkonzentrierten Proben zur Herstellung von Fertigprodukten müssen gemäß der Verordnung des Ministeriums für Landwirtschaft und Genossenschaften über die Registrierung und Verlängerung der Registrierung gefährlicher Substanzen, die vom Ministerium für Landwirtschaft und Genossenschaften im Jahr 2008 übernommen wurde, handeln. Ebenso die Verordnung des Ministeriums für Landwirtschaft und Genossenschaften, die die Hauptkriterien und Verfahren zur Registrierung, Ausstellung und Verlängerung der Registrierung gefährlicher Substanzen, die vom Ministerium für Landwirtschaft und Genossenschaften im Jahr 2009 übernommen wurde, sowie die Verordnung des Ministeriums für Landwirtschaft und Genossenschaften zur Festlegung der Konzentration in jedem Rezept gefährlicher Substanzen in jeder Version, die registriert wird, handeln.

Für die Ausstellung einer Genehmigung zum Import von gefährlichen und hochkonzentrierten Proben zur Herstellung von fertigen Produkten sind folgende Unterlagen erforderlich:

  1. Antrag auf Genehmigung zur Produktion oder zum Import gefährlicher Proben gemäß Formular MOAC/DOA/DLD 12 (1 Original)
  2. Vollmachtschreiben mit beigefügter Kopie des Personalausweises und entsprechenden Gebührenmarken, die Unterlagen in Kopien müssen beglaubigt werden und Kopie des Personalausweises des Vollmachtgebers (Vollmacht im Original)
  3. Erklärung über den Zweck des Imports von gefährlichen und hochkonzentrierten Proben zur Herstellung von Fertigprodukten in bestimmten Hauptverhältnissen und Rezepturen (1 Original)
  4. Antrag auf Handelsnamen (1 Original)

Die Schritte zur Ausstellung einer Genehmigung zum Import von gefährlichen und hochkonzentrierten Proben zur Herstellung von Fertigprodukten umfassen:

  1. Überprüfung der Vollständigkeit der Unterlagen. Der Antragsteller reicht den Antrag gemäß Formular WorOr./KorSor./KorWorKor12 sowie alle erforderlichen Unterlagen ein. Die Vollständigkeit der Unterlagen wird innerhalb eines Arbeitstages überprüft.
  2. Überprüfung der Richtigkeit der Unterlagen und Erstellung der Genehmigung zum Import von gefährlichen Proben gemäß Formular WorOr./KorSor./KorWorKor 14 durch die zuständigen Beamten. Dieser Vorgang dauert einen Arbeitstag.
  3. Unterschriftsberechtigte Person unterzeichnet die Genehmigung zum Import von gefährlichen Proben gemäß Formular WorOr./KorSor./KorWorKor 14. Dieser Vorgang dauert einen Arbeitstag.

     Bitte beachten Sie, dass für die Genehmigung zum Import von gefährlichen und hochkonzentrierten Proben zur Herstellung von Fertigprodukten eine Gebühr in Höhe von 300 Baht erhoben wird. Diese Dienstleistung kann bei der Gefahrstoffkontrollgruppe, dem Büro für Kontrolle pflanzlicher und landwirtschaftlicher Materialien des Landwirtschaftsministeriums, Telefonnummer +66 2579 7986, in Anspruch genommen werden.

Informationen vom 17. Mai 2023.
Quelle: Das Amt für die Entwicklung der digitalen Regierung
Telefon: +66  2612 6060


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