Diejenigen, die beabsichtigen, Dünger ins Königreich einzuführen, müssen gemäß den Ankündigungen des Ministeriums für Landwirtschaft wie folgt vorgehen:
- Ankündigung des Ministeriums für Landwirtschaft über die Kriterien, Verfahren und Bedingungen für nicht registrierungspflichtigen Dünger gemäß dem Düngegesetz von 1975, der durch das Düngegesetz (Version 2) von 2007 und 2011 ergänzt wurde.
- Ankündigung des Ministeriums für Landwirtschaft über die Kriterien, Verfahren und Bedingungen für die Einfuhr, Ausfuhr oder Herstellung von Düngemitteln, die nicht den Bestimmungen von Artikel 12 und 35 des Düngegesetzes von 1975 entsprechen und ergänzt wurden.
- Ankündigung des Ministeriums für Landwirtschaft über die Kriterien und Verfahren zur Überprüfung von Düngemitteln oder verdächtigen Substanzen auf angemessene Mengen zur Überprüfung oder Analyse gemäß dem Düngegesetz von 1975 und ergänzt wurde.
- Falls der Antrag oder die begleitenden Unterlagen unvollständig, unrichtig oder nicht erweiterbar sind und nicht sofort ergänzt werden können, müssen der Antragsnehmer und der Antragsteller die Mängel und die gemeinsame Liste der fehlenden Unterlagen unterzeichnen und einen festgelegten Zeitraum zur Behebung der Mängel festlegen.
- Der Ablauf gemäß dem Handbuch beginnt, sobald die Unterlagen vom Prüfer als vollständig und korrekt gemäß den im Handbuch angegebenen Anforderungen überprüft wurden.
Für den Service können Sie die Dienstleistungen am Pflanzenschutzkontrollpunkt des Ministeriums für Landwirtschaft von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) von 08:30 bis 16:30 Uhr in Anspruch nehmen.
Informationen vom 17. Mai 2023
Quelle: Das Amt für die Entwicklung der digitalen Regierung
Telefon: +66 2612 6060