Regeln und Methoden für die Beantragung einer Zollbewertungsbestreitung oder eine Steuerbefreiung für importierte Artikel per internationaler Post

     Für Postsendungen aus dem Ausland, die keinen verbotenen Gegenstände sind und deren Gesamtwert 40.000 Baht nicht überschreitet, besteht die Möglichkeit, das Recht auf eine Zollbewertungsbestreitung in Anspruch zu nehmen. Dies kann erreicht werden, indem man sich an das Postamt wendet, um die Sendung entgegenzunehmen und dabei keine Zollsteuer zu entrichten. Um die Bestreitung der Zollbewertung zu beantragen, muss ein entsprechender Antrag zusammen mit der Benachrichtigung zur Abholung der Postsendung im Ziel-Postamt oder beim Leiter des Zollservicepostamts eingereicht werden.

Die Kriterien für die Antragstellung zur Bestreitung der Zollbewertung und die Befreiung von Zollgebühren sind wie folgt:

  1. Der Empfänger der Postsendung, wie im Benachrichtigungsschreiben angegeben, kann gegen die vom Zollbeamten festgesetzte Steuerhöhe Widerspruch einlegen.
  2. Der Empfänger muss den Antrag auf Bestreitung der Zollbewertung zusammen mit der Benachrichtigung zur Abholung der Postsendung im Ziel-Postamt oder beim Leiter des Zollservicepostamts einreichen und eine Kopie der Benachrichtigung für das Ziel-Postamt beifügen.
  3. Das Ziel-Postamt wird die beanstandete Postsendung zusammen mit der Zollbewertungsbestreitung und der Benachrichtigung zur Abholung der Postsendung dem Zollservicepostamt zur weiteren Bearbeitung übergeben.
  4. Das Zollservicepostamt informiert das betreffende Postamt über das Ergebnis der Prüfung, um den Empfänger zu benachrichtigen.
  5. Wenn eine Minderung oder Befreiung von Zollgebühren gewährt wird, wird der Zollbeamte die Steuerhöhe auf der Benachrichtigung zur Abholung der Postsendung anpassen und die Informationen im Computersystem und auf der Postsendung korrigieren. Anschließend wird das korrigierte Dokument an das betreffende Postamt zurückgesandt, um es dem Empfänger zu übergeben.
  6. Falls der Empfänger ein registrierter Unternehmer ist und die Rechnung für die Mehrwertsteuer geltend machen möchte, muss er die Beanstandung zusammen mit der Benachrichtigung zur Abholung der Postsendung im Ziel-Postamt einreichen und die notwendigen Verfahren beim Zollservicepostamt oder am jeweiligen Zollamt durchführen.

Informationen vom 25. Mai 2023
Quelle: Das Amt für die Entwicklung der digitalen Regierung
Telefon: +66 2612 6060


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