Richtlinien für die Beantragung einer Genehmigung zur Errichtung eines Lagers zur Lagerung von Flüssiggas (LPG)

     Für diejenigen, die beabsichtigen, eine Genehmigung für die Einrichtung eines Lagers zur Lagerung von Flüssiggas (LPG) zu beantragen, müssen Sie einen Antrag beim Generaldirektor des Zollamts gemäß den vorgeschriebenen Formularen einreichen. Sie müssen auch die erforderlichen Dokumente und Nachweise vorlegen. Die wichtigsten Kriterien für die Beantragung einer Genehmigung sind wie folgt:

  • Das eingetragene Kapital des Antragstellers: 
    • Für Läger innerhalb der Gebiete von Bangkok, Nonthaburi, Pathum Thani, Nakhon Pathom, Samut Prakan, Samut Sakhon, Chachoengsao, muss das eingetragene Kapital nicht weniger als 20 Millionen Baht gezahlt worden sein oder ein vom Generaldirektor als angemessen erachteter Betrag entsprechend der Art des Geschäfts.
    • Für Läger außerhalb der oben genannten Gebiete, muss das eingetragene Kapital nicht weniger als 10 Millionen Baht gezahlt worden sein oder ein vom Generaldirektor als angemessen erachteter Betrag entsprechend der Art des Geschäfts.
  • Der Antragsteller darf in den letzten drei Jahren vor dem Einreichungsdatum des Antrags keine schwerwiegenden Verstöße oder zusammenhängende Gesetze  gegen Zoll begangen haben. Als schwerwiegender Verstoß gilt jegliche Handlung, die gesetzlich mit Strafe oder Gefängnis belegt ist.
  • Der Antragsteller muss rechtmäßige Eigentumsrechte, Besitzrechte oder Nutzungsrechte an dem vorgeschlagenen Standort für das Lager haben. Wenn das Land mit einer Grundschuld belastet ist, muss der Grundstückseigentümer eine Zustimmung zur Einrichtung des Lagers erteilen.
  • Der Antragsteller darf nicht von einer ausgesetzten Genehmigung der beantragten Art betroffen sein.
  • Der Antragsteller darf nicht zuvor eine Genehmigung der beantragten Art gehabt haben, es sei denn, dass die Genehmigung vor mehr als drei Jahren zurückgezogen wurde. In dem Fall, dass der Antragsteller eine juristische Person ist, dürfen die Geschäftsführer der juristischen Person nicht von den oben genannten Verboten betroffen sein.

Informationen vom 25. Mai 2023
Quelle: Das Amt für die Entwicklung der digitalen Regierung
Telefon: +66 2612 6060


Kommentar

Copyright 2022, All Rights Reserved.
Website-Besuchsstatistiken : 69,296,029