Kriterien für das Ausstellen eines Mehrfach-Herkunftsegleitscheins für Warenimport auf dem Seeweg

     Um die Komplexität bei der Beantragung von Frachtpapieren für Waren, die von verschiedenen Schiffen transportiert werden sollen, für Geschäftsinhaber zu reduzieren, hat das Zollamt einen Verfahrensleitfaden namens "Mehrfach-Herkuftsbegleitschein" herausgegeben, um den Geschäftsbetrieb zu erleichtern.

Die Kriterien für die Ausstellung eines Mehrfach-Herkuftsbegleitscheins für Waren auf mehreren Seereisen sind wie folgt:

  1. Die Waren, für die ein Mehrfach-Herkuftsbegleitschein beantragt wird, müssen Waren sein, die zur Bildung eines vollständigen Warensets importiert werden gemäß den Bestimmungen der Zolltarif-Positionen, Verordnung von 1987 Teil 1 zur Interpretation von Zolltarif-Positionen, Absatz 2 (Kor): "Die Angabe einer bestimmten Art von Waren umfasst auch Waren, die noch nicht vollständig oder noch nicht abgeschlossen sind, sofern sie zum Zeitpunkt der Einfuhr die wesentlichen Merkmale der vollständigen oder abgeschlossenen Waren aufweisen (oder gemäß der Einteilung in diese Kategorie gemäß diesen Kriterien)."
  2. Überprüfung des Antrags auf Erteilung des Mehrfach-Herkuftsbegleitscheins und der erforderlichen Versicherungsvereinbarung gemäß den Bestimmungen des Zollamts.

Informationen vom 25. Mai 2023
Quelle: Das Amt für die Entwicklung der digitalen Regierung
Telefon: +66 2612 6060


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