Die Kriterien und Schritte zur Beantragung einer Genehmigung zur Nutzung von nicht geschützten Hölzern innerhalb eines Nationalparks

     Diejenigen, die beabsichtigen, nicht geschützte Bäume gemäß den Gesetzen über den Wald in einem Naturschutzgebiet zu fällen, müssen gemäß Abschnitt 15 des Nationalen Waldreservat Gesetzes von 1964 vorgehen und einen Antrag bei den zuständigen Bezirks- oder Unterbezirksbeamten einreichen, wie in den Ministerialvorschriften Nr. 1,106 des Jahres 1985 gemäß dem Nationalen Waldreservat Gesetzes von 1964 festgelegt. Darüber hinaus sind die Vorschriften des Forstamtes über die Genehmigung für Holzarbeiten in einem Naturschutzgebiet von 1986 und das Schreiben des Forstamtes vom 29. Januar 2014 über die Richtlinien für die Durchführung von Holzarbeiten in einem Naturschutzgebiet einzuhalten.

Der Prozess und die Zeitspanne für die Antragsstellung sind wie folgt:

  1. Der Antragsteller reicht einen Antrag zusammen mit den entsprechenden Unterlagen bei den Beamten ein. 
    Die Beamten überprüfen die Vollständigkeit und Richtigkeit der Dokumente.
  2. Die Beamten überprüfen das beantragte Gebiet und erstellen innerhalb von 10 Arbeitstagen einen Bericht, der dem Provinzgouverneur vorgelegt wird.
  3. Das Amt für natürliche Ressourcen und Umwelt der Provinz erstellt eine Stellungnahme und koordiniert mit relevanten Behörden, um das Gebiet zu überprüfen. Dieser Prozess dauert 15 Arbeitstage.
  4. Die Beamten führen eine Untersuchung des Gebiets durch, um die Holzbestände zu erfassen, eine Holzliste zu erstellen, die Koordinaten zu überprüfen und einen Bericht zur Entscheidung des Direktors des Forstamtes vorzulegen. Dieser Prozess dauert 25 Arbeitstage.
  5. Das Amt für natürliche Ressourcen und Umwelt reicht den Genehmigungsantrag zusammen mit den erforderlichen Unterlagen beim Provinzgouverneur ein. Die Bearbeitung dauert 10 Arbeitstage.
  6. Der Provinzgouverneur entscheidet über die Genehmigung und benachrichtigt den Antragsteller. Dieser Prozess dauert 10 Arbeitstage.

Informationen vom 25. Mai 2013
Quelle: Das Amt für die Entwicklung der digitalen Regierung
Telefon: +66 2612 6060


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