Einzelheiten zur Erfindungspatentanmeldung

     Beim Erfindungspatent besteht den Zweck darin, Rechtsvorschriften zum Schutz aktiver oder nützlicher Erfindungen bereitzustellen. Wer seine Erfindungen patentieren lassen möchte, muss die vom Ministerium für geistiges Eigentum geforderten Unterlagen vorbereiten, sowie das Bestehen der Kriterien und Bedingungen für die Anmeldung eines Patents für eine Erfindung. Der nächste wichtige Punkt ist die Patentanmeldung. Der Antragsteller muss über folgende Angaben zur Begründung des Antrags verfügen:

  1. Antragsformular [Formular SorPor/SorPhor/OrSorPor/001-Kor]
  2. Die detaillierte Beschreibung der Erfindung muss vollständig, prägnant und klar sein, so dass sie auch für einen Durchschnittsfachmann oder verwandte Technologien geeignet wäre und man kann die Erfindung ausführen und verfolgen. Die Einzelheiten der Erfindung sind wie folgt:
    1. Der Name, der die Erfindung repräsentiert.
    2. Geben Sie den Wissenschaftszweig an, der mit der Erfindung in Zusammenhang steht.
    3. Der Kunsthintergrund oder verwandte Wissenschaft angeben, dadurch kann man die Erfindung besser verstehen und es ist nützlich für die Inspektion. In diesem Zusammenhang sind auch relevante Dokumente (falls vorhanden) anzugeben.
    4. Erläutern Sie die Art und den Zweck der Erfindung.
    5. Die Erfindung vollständig offenlegen.
    6. Beschreiben Sie kurz zu jeder Zeichnung (falls vorhanden)
    7. Beste Herstellungsmethode
  3. Anspruch auf das Recht der Erfindung: Für die Beantragung des Patents einer Erfindung, muss die Erfindungsbeschreibung vollständig, prägnant und klar dargelegt werden, die mit der Erfindung übereinstimmen.
  4. Zeichnungen (falls vorhanden) müssen klar sein und mit den Einzelheiten der Erfindung übereinstimmen gemäß den akademischen Prinzipien des Zeichnens und muss auch Diagramme und Schauplan enthalten.
  5. Fazit der Erfindung muss das Wesentliche der offenbarten Erfindung zusammenfassen oder die Einzelheiten der Erfindung, Ansprüche und Zeichnungen (falls vorhanden) durch kurze Angabe der technischen Merkmale im Zusammenhang mit der Erfindung darstellen, aber es muss so sein, dass die technischen Probleme besser verstanden werden, sowie das Lösen von Problemen durch das Erfinden und Nutzen dieser Erfindung.
  6. Sonstige in der Ministerialverordnung Nr. 21 vorgeschriebene Gegenstände.
  7. Die Anlagen zum Antrag wie in Abschnitt 14 des Formulars [Formular SorPor/SorPhor/OrSorPor/001-Kor] angegeben.

Informationen vom 4. April 2023
Quelle: Das Amt für die Entwicklung der digitalen Regierung
Telefon: +66 2612 6060


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