Kriterien für den Erhalt einer Arbeitserlaubnis für Ausländer im Rahmen der ASEAN-Freizügigkeit für Fachkräfte gemäß den MRAs

Für die Erlangung einer Arbeitserlaubnis für Ausländer im Rahmen der ASEAN-Freizügigkeit für Fachkräfte gemäß dem MRAs-Abkommen (neuer Antrag) gelten folgende Kriterien:

  1. Ein Ausländer muss im Königreich wohnen oder vorübergehend in das Königreich einreisen, dürfen (Nichteinwanderungsvisum) gemäß dem Einwanderungsgesetz ohne dass die Einreise als Tourist oder Transitreisender gestattet ist (Tourist/Transit)
  2. Ein Ausländer sein im Rahmen der ASEAN-Freizügigkeit für Fachkräfte und eine Berufslizenz oder ein Zertifikat von einem Berufsrat/-verband oder einer autorisierten Stelle gemäß den MRAs erhalten
  3. Bei der Art der Arbeit, für die eine Genehmigung beantragt wird, darf es sich nicht um eine Arbeit handeln, die gemäß der Mitteilung des Arbeitsministeriums über die Festlegung verbotener Arbeiten für Ausländer vom 1. April 2020 verboten ist.
  4. Ausländer dürfen keine verbotenen Merkmale aufweisen. Gemäß den Ministerialverordnungen, die die Qualifikationen und verbotenen Eigenschaften von Ausländern vorschreiben. um eine Arbeitserlaubnis von 2020 zu beantragen.
  5. Kriterien für die Erteilung einer Arbeitserlaubnis für Ausländer müssen den Vorschriften des Arbeitsministeriums entsprechen zu den Kriterien für die Prüfung einer Arbeitserlaubnis für Ausländer siehe von 2019 und seine Änderungen.

     Für manuelle Bedienschritte läuft wie folgt: Der Beamte überprüft alle Dokumente, wie bereits im öffentlichen Handbuch angegeben ist. Für den Fall, dass der Antrag oder die Belege ungültig sind oder unvollständig, sodass es nicht berücksichtigt werden kann, müssen Beamte und Bewerber eine Mängelbescheinigung unterzeichnen und eine Liste mit dokumentarischen Beweisen zusammen mit einer Frist für den Antragsteller, zusätzliche Änderungen vorzunehmen. Wenn der Antragsteller innerhalb der angegebenen Frist keine weiteren Änderungen vornimmt, wird es davon ausgegangen, dass der Antragsteller nicht weiter vorgehen möchte und der Beamte wird die Angelegenheit aus dem System entfernt.

Informationen vom 17. Juni 2023
Quelle : Digital Government Development Office
Telefon: +66 2612 6060


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