Landbesitz von Ausländer in Thailand - Landerwerb

Ausländer in Thailand - Landerwerb

Viele Ausländer möchten längere Zeit in Thailand bleiben oder nach der Pensionierung in Thailand leben. Zusätzlich zu den Visa, die die Anforderungen erfüllen müssen, möchten einige Ausländer möglicherweise Immobilien kaufen oder Land in Thailand besitzen. Dazu müssen Sie sich mit den Informationen und Regeln zum Grundstückserwerb durch Ausländer vertraut machen. Derzeit akzeptieren Ausländer in den folgenden Fällen Landtransfers in Thailand.

  1. Als rechtmäßiges Erbe des geerbten Landes, mit dem schon vorhandenen Land zusammen (oder nie hatte), in diesem Fall sollten sie die erlaubte Menge laut Landesordnung nicht übersteigen.
  2. Ausländer können Land von nicht mehr als 1 Rai besitzen. Sie müssen vom Eigentümer des Grundstücks kaufen, dessen Name auf der Eigentumsurkunde steht. Kommt es zu einer Grundstücks- und Gebäudeübertragung, muss der Verkäufer auch Dokumente besitzen, die das Eigentum an dem Gebäude belegen.
  3. Ausländer, die Land in Thailand kaufen, müssen Ausländer sein, die die gesetzlich vorgeschriebenen Kriterien erfüllen, d.h. sie müssen mindestens 40 Millionen Baht investieren und mindestens 5 Jahre investieren. in Immobilienfonds usw. und vor allem müssen Ausländer nur vom Innenminister zugelassen werden.
  4. Das von Ausländern gekaufte Land muss sich in Bangkok, Pattaya oder einem Gebiet befinden, das gemäß dem Stadtplanungsgesetz als Wohngebiet ausgewiesen ist. Das Land muss außerhalb der Sicherheitszone in der Militäreinheit liegen.
  5. Ausländer, die Land besitzen dürfen, müssen dieses Land nur für ihren eigenen Lebensunterhalt nutzen.

Wenn es sich herausstellt, dass gegen die Auflage verstoßen wird, muss das Land verkauft werden. Oder, wenn das Land für andere Zwecke verwendet wird, besteht ein Recht anzuordnen, das Land zu verkaufen.


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