Verfahren zur Erlangung des Eigentums
Sobald Ausländer die Einzelheiten des Immobilienbesitzes in Thailand erfahren haben, können Ausländer nach dem Eigentumswohnungsgesetz von 1979 49 % der Gesamtzahl der Wohnungen in einem als Eigentumswohnung registrierten Gebäude besitzen. Der Käufer muss bei der juristischen Person der Eigentumswohnung einen Nachweis über den ausländischen Anteil anfordern. Dieses Dokument muss beim Department of Lands zur Verwendung bei der Eigentumsübertragung eingereicht werden. Das Verfahren zur Registrierung des Eigentums an einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus ist wie folgt:
Schritt 1
Wenden Sie sich an einen Mitarbeiter für Öffentlichkeitsarbeit. Überprüfen Sie verschiedene Hinweise und erhalten Sie eine Karte für die Reihenfolge der Warteschlange.
Schritt 2
Antragstellung/Untersuchung. Stellen Sie eine Anfrage und einen Vertrag oder ein Memorandum/Zahlung
Schritt 3
Der Inspektor (Mitarbeiter) registriert und stellt dem Antragsteller eine Eigentumsurkunde der Eigentumswohnung und einen Vertrag aus.