Abgeschlossen! Das Kabinett hat in vier Fällen die Produktion, den Import, den Export, den Verkauf und den Besitz von Cannabis- und Hanfextrakten genehmigt und damit neue Geschäftsmöglichkeiten geschaffen. Die Verordnung legt die Verwendung für medizinische, Forschungs- und industrielle Zwecke klar fest, unterstützt die Wirtschaft und treibt verwandte Branchen an.
In der Kabinettssitzung am 8. Oktober 2024 wurden die Grundsätze einer Ministerialverordnung genehmigt, die die Produktion, den Import, den Export, den Verkauf und den Besitz von Cannabis- und Hanfextrakten in vier Fällen erlaubt:
Extrakte mit "einem THC-Gehalt über 0,2 % bleiben als Betäubungsmittel eingestuft und unterliegen strenger Kontrolle. Extrakte mit einem THC-Gehalt von nicht mehr als 0,2 % sind jedoch erlaubt und werden zur Verwendung in Branchen wie Kosmetik, Lebensmitteln und Heilkräutern gefördert. Über 2.906 Anträge wurden bereits eingereicht.
Diese Ministerialverordnung eröffnet Unternehmern neue Geschäftsmöglichkeiten zur Förderung von Cannabis- und Hanfprodukten in den Bereichen Medizin, Industrie und Forschung, was die wirtschaftlichen Potenziale Thailands in der Zukunft stärkt.
Weitere Informationen: Hfocus Gesundheitswesen Einblick
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