Wie sollte ausländische Geschäftsleute die Geschäfte im Namen einer Einzelperson eröffnen?

Wie sollte ausländische Geschäftsleute die Geschäfte im Namen einer Einzelperson eröffnen?

Gemäß dem Gesetz über ausländische Unternehmen 1999, Abschnitt 17 besagt, dass es Ausländern untersagt ist, bestimmte Arten von Geschäften oder Unternehmen zu betreiben, die in Anhang 1 aus besonderen Gründen und bestimmte Arten von Geschäften oder in Anhang 2 aufgeführt sind, die sich auf den Bereich Sicherheit und Gefahrenabwehr beziehen, und in Anhang 3 ist es a Geschäft, in dem die Thailänder nicht bereit sind, im Geschäft zu konkurrieren. Dies kann der Zustimmung des Ministers bzw. des Generaldirektors unterliegen.

Wenn Sie den Fall von Ausländern in Betracht ziehen, die in Thailand im Namen von Einzelpersonen Geschäfte tätigen möchten, können Ausländer eine Geschäftslizenz mit dem T.2-Formular zusammen mit der Bereitstellung von Nachweisen und Belegen wie folgt beantragen:

1. Eine Kopie des Reisepasses oder Personalausweises eines Ausländers.

2. Eine Kopie der Registrierung des Hauses. Wohnsitzbescheinigung im Königreich Thailand oder Bescheinigung über die Erlaubnis zur vorübergehenden Einreise in das Königreich Thailand gemäß dem Einwanderungsgesetz.

3. Die Bescheinigung des Antragstellers zeigt, dass er qualifiziert ist und keine gesetzlich verbotenen Eigenschaften aufweist.

4. Ein Schreiben mit Informationen zur Art des Geschäfts und zur Beantragung einer Lizenz sollte folgende Punkte enthalten:

4.1 Art des Gewerbes, das eine Erlaubnis beantragt, einschließlich Verfahren.

4.2 Geschätzte Kosten im Zusammenhang mit dem Geldbetrag, den der Antragsteller in Thailand für den Geschäftsbetrieb für den Erwerb von Anlagevermögen und für Geschäftsausgaben jährlich für 3 Jahre oder gemäß der Dauer der Geschäftstätigkeit bei Geschäftstätigkeiten von weniger als 3 Jahren ausgeben wird .

4.3 Unternehmensgröße

4.4 Anzahl der von Antragstellern beschäftigten Arbeitnehmer in Thailand

4.5 Pläne zum Import von Technologie aus anderen Ländern und Pläne zum Technologietransfer (falls vorhanden)

4.6 Forschungs- und Entwicklungsplan: Beschreibung des Forschungs- und Entwicklungsplans (falls vorhanden).

4.7 Geschäftszeitraum

4.8 Vorteile für die Wirtschaft als Ganzes, die Thailand voraussichtlich aus der Geschäftstätigkeit ziehen wird

5. Karte mit einem kurzen Hinweis auf den Standort von Geschäftsräumen in Thailand.

Eine Registrierungsgebühr von 2.000 Baht und eine von ausländischen Geschäftsleuten verlangte Lizenzgebühr sind erforderlich. Es funktioniert so:

1. Konto 2: zehn Baht pro Tausend des genehmigten Kapitals, aber nicht weniger als 40.000 und nicht mehr als 500.000 Baht.

2. Konto 3: fünf Baht pro Tausend Aktienkapital. Allerdings nicht weniger als 20.000 und nicht mehr als 250.000 Baht.

In jedem Fall müssen die Dokumente bei der Foreign Business Administration, Business Development Department des Handelsministeriums der Provinz Nonthaburi eingereicht werden. Telefon +66 2547 4425 Durchwahl 26, Fax +66 2547 4427 oder E-Mail: foreign@dbd.go.th

In anderen Bundesländern müssen die Unterlagen beim Wirtschaftsförderungsamt der Provinz eingereicht werden, und die Frist zur Überprüfung beträgt 60 Tage, nach Erhalt der Genehmigung können Ausländer mit der Geschäftstätigkeit beginnen. Im Falle von Meinungsverschiedenheiten wird das Ergebnis innerhalb von 15 Tagen mitgeteilt und Ausländer haben das Recht, innerhalb von 30 Tagen beim Minister Berufung einzulegen.


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