steuerliche Fördermassnahmen e-Quellensteuer

steuerliche Fördermassnahmen e-Quellensteuer

       Die privaten Sektoren, die Unternehmen betreiben, müssen die Quellensteuer an das Finanzamt übermitteln. Es gibt steuerliche Maßnahmen, die den Steuerpflichtigen in der heutigen Zeit neue Dienste bieten. Die E-Quellensteuer ist ein elektronischer Kanal für Steuerpflichtige, um Quellensteuern einzureichen.

       Der Quellensteuerzahler ist derjenige, der die empfangende Bank anweist, den Steuerabzug vorzunehmen und die Steuer stattdessen an das Finanzamt abzuführen. Darüber hinaus ist die Bank auch für die Erstellung solcher Steuernachweise gegenüber dem quellensteuerpflichtigen Zahlungsempfänger verantwortlich. Die Quellensteuerbescheinigung muss der Zahlungsempfänger nicht wie bisher in Papierform aufbewahren. Sie können die Informationen zur Quellensteuer jedoch auf der Website des Finanzministeriums überprüfen: www.rd.go.th.

        Um die Effizienz der Steuererhebung und der Steuerzahlerdienste zu fördern und zu steigern und die Wettbewerbsfähigkeit des Landes in der digitalen Wirtschaft zu steigern, verlängerte die thailändische Regierung daher den Zeitraum der Steuermaßnahmen. Es soll das elektronische Steuersystem fördern. Es gibt 2 Maßnahmen für den Privatsektor, um das e-Steuer-Rechnungs- und e-Quittungssystem und das e-Quellensteuersystem wie folgt zu verwenden;

  1. Steuerliche Maßnahmen sollen Investitionen in elektronische Steuersysteme fördern. Es ermöglicht Unternehmen oder juristischen Personengesellschaften, Investitionsausgaben im e-Tax-Rechnungs- und e-Quittungssystem und im e-Quellensteuersystem abzuziehen. Die Kosten für den Service solcher Systeme werden mit dem 2-fachen der tatsächlich gezahlten Kosten abgezogen. Laufzeit vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2025.
  2.  Steuerliche Maßnahmen sollen die Nutzung der elektronischen Quellensteuer (e-Quellensteuer) fördern, indem der Quellensteuersatz von 5 %, 3 % und 2 % auf 1 % für die Zahlung von steuerpflichtigen Einkünften durch das System e-Quellensteuer gesenkt wird. Laufzeit vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2025.

Kommentar


Verwandte Themen

Copyright 2022, All Rights Reserved.
Website-Besuchsstatistiken : 69,295,119