Derzeit dürfen ausländische Arbeitnehmer legal in Thailand arbeiten. Es gibt insgesamt 2.685.063 Personen (Stand: Oktober 2022), davon sind 246.269 Facharbeiter und der Rest überwiegend allgemeine Arbeiter. Dies zeigt, dass Thailand nach wie vor auf gering qualifizierte Arbeitsmigranten angewiesen ist, deren Zahl jährlich zunimmt. Und dies ohne Berücksichtigung ausländischer Arbeitnehmer, die illegal in Thailand arbeiten. Aber gleichzeitig gibt es Einkommen von ausländischen Arbeitern in Thailand. Es gibt Regeln, die von thailändischen Arbeitnehmern nicht anders zu beachten sind, nämlich die Überweisung der persönlichen Einkommensteuer (Por. Ngor. Dor. 90 oder Por. Ngor. Dor. 91), unterteilt in
Ausländische Arbeitnehmer, die eine Por. Ngor. Dor. 90 einreichen müssen, sind wie folgt:
• Eine Person, die weder Ehemann noch Ehefrau hat und im letzten Steuerjahr ein Einkommen von mehr als 30.000 Baht hat
• Eine Person, die einen Ehemann oder eine Ehefrau hat und im vorangegangenen Steuerjahr ein Einkommen von über 60.000 Baht hatte, muss im März des Folgejahres eine persönliche Einkommensteuererklärung (Por. Ngor. Dor. 90) einreichen.
Ausländische Arbeitnehmer, die eine Por. Ngor. Dor. 91 einreichen müssen, sind wie folgt:
• Eine Person, die weder Ehemann noch Ehefrau hat und im letzten Steuerjahr ein Einkommen von mehr als 50.000 Baht hatte.
• Eine Person, die einen Ehemann oder eine Ehefrau hat und im letzten Steuerjahr ein Einkommen von mehr als 100.000 Baht hatte.
Diese Personen müssen innerhalb März des Folgejahres eine Einkommensteuererklärung (Por. Ngor. Dor. 91) abgeben.
Daher müssen diejenigen, die Einkommen haben, sowohl Thailänder als auch Ausländer, wenn sie zum Arbeiten und Leben in Thailand für bis zu 180 Tage kommen und auch Einkommen erhalten, die gewöhnliche persönliche Einkommenssteuer zahlen.
Bemerkungen: Fotos von arbeitenden ausländischen Arbeitnehmern, Steuerformulare (Por. Ngor. Dor.)